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22.07.2019

Neues Hinweisformular in den Sommerferien besonders günstig

Während Sie Ihren Urlaub genießen, bauen wir unser neues Hinweisformular für Barrieren und Fehler in Ihren Auftritt ein. Dieses Formular ist ein wesentlicher Bestandteil der neuen EU-Anforderungen zur Barrierefreiheit kommunaler Internetauftritte.

EU fordert barrierefreie Internetangebote

Mit der EU-Richtlinie 2102 werden Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen zu barrierefreien Internetangeboten verpflichtet: Neue Auftritte müssen ab September 2019, bestehende ab September 2020 grundsätzlich barrierefrei zugänglich sein.

Im Detail sind auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit des Internetangebots sowie ein Formular gefordert, mit dem Besucherinnen und Besucher die jeweilige öffentliche Stelle auf jegliche Mängel hinweisen können.

Hierzu haben wir mit unserem Formulareditor ein spezielles Hinweisformular für Barrieren und Fehler entwickelt, welches auch in Ihren Internetauftritt eingebunden werden kann: Beim Aufruf enthält es einen automatischen Link zur vorherigen Seite, so dass nur noch kurz beschrieben werden muss, was auf der jeweiligen Seite nicht in Ordnung ist.

In den Sommerferien richten wir Ihnen dieses Formular für einmalig 190,00 € zzgl. MwSt. gern ein. Auch wenn Sie den Formulareditor nicht lizenziert haben, können Sie dieses Angebot bis einschließlich 10. September 2019 nutzen.

Autor/in: Tim Haarländer