Onlinezugangsgesetz: Ist Ihre Kommune bereit für 2022?
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat Deutschland im Jahr 2017 die Weichen für die bundesweite Digitalisierung der Verwaltung gestellt. Spätestens zum Ende des Jahres 2022 sollen damit 575 Dienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen online verfügbar sein – mit einem zentralen Benutzerkonto. Von den im OZG definierten Verwaltungsleistungen müssen die meisten, 460 Stück, bei den Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Der Bund ist für die Digitalisierung von 115 Dienstleistungen verantwortlich.
Barrierefrei und ohne Medienbruch
Alle Kommunen in Deutschland sind also verpflichtet, ihren Bürgerinnen und Bürgern bis Ende 2022 die im Onlinezugangsgesetz festgelegten Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten – und zwar barrierefrei und ohne Medienbruch. Und mit dem Schlagwort „Medienbruch“ kommt auch die größte Hürde auf die Verwaltungen zu: Während die meisten Kommunen mit dem Thema Barrierefreiheit mittlerweile gut vertraut sind, ist die medienbruchfreie Antragsstellung für viele noch weitgehend Neuland.
Stark vereinfacht bedeutet diese Vorgabe, dass ein Antrag vom ersten bis zum letzten Schritt online durchführbar ist. Das heißt, dass von der Authentifizierung über das Ausfüllen und Absenden des Antrags bis hin zur Bezahlung anfallender Gebühren alles über das Serviceportal der Kommune machbar sein muss. Hierfür sollen verschiedene sogenannte OZG-Basiskomponenten zum Einsatz kommen, mit denen sämtliche Schritte eines solchen Verfahrens digital möglich sind.
Portallösungen: integriert, separat oder extern
Immer mehr Kommunen machen sich angesichts des näher rückenden Termins für das Onlinezugangsgesetz Gedanken über die konkrete Umsetzung. Prinzipiell sind drei verschiedene Wege für ein Serviceportal nach dem OZG möglich: Entweder komplett integriert im Internetauftritt der Kommune, ausgelagert auf einer separaten kommunalen Website oder über das Portal eines externen Anbieters. All diese Wege bringen spezifische Vor- und Nachteile mit sich.
So bieten externe Portallösungen zwar ein „Rundum-Sorglos-Paket“ und lassen sich vergleichsweise unkompliziert und schnell mit der eigenen Website verknüpfen, sie verursachen allerdings mittel- bis langfristig deutlich höhere Kosten als durch die Kommunen selbst betriebene Serviceportale. Auch lassen sich diese externen Lösungen meist nur sehr mangelhaft an das eigene Corporate Design anpassen, was bei Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl erzeugen kann, es nicht mehr mit der eigenen Verwaltung zu tun zu haben. Komplett integrierte oder separat betriebene eigene Portale sind hier aus unserer Sicht klar im Vorteil. Mit dem Content-Management-System iKISS lassen sich verschiedene Varianten solcher kommunalen Serviceportale umsetzen:
Ist ein Relaunch nötig?
Eine Frage, die wir derzeit häufig von Kundinnen und Kunden gestellt bekommen, lautet: „Muss ich für ein Serviceportal meine Website relaunchen?“ Klare Antwort: Nein. Praktisch alle iKISS-Websites, die nicht älter als 10 Jahre sind, lassen sich mit den entsprechenden Templates und Schnittstellen aufrüsten, um ein Serviceportal nach dem Onlinezugangsgesetz zu integrieren – schnell und kostengünstig mit separatem Layout oder, für neue Webauftritte, auch individuell angepasst.
Für ältere iKISS-Systeme sowie Internetauftritte, die nicht auf unserem Content-Management-System basieren, bieten wir zusätzlich separate Portallösungen an. Diese lassen sich parallel zur Website der Kommune betreiben und werden durch Verlinkungen an diese angebunden. Somit kann die Bereitstellung eines OZG-Serviceportals mit iKISS komplett unabhängig vom ursprünglichen Zeitplan für Ihren nächsten Relaunch durchgeführt werden. Und auch eine nachträgliche Integration eines separaten Serviceportals in eine moderne iKISS-Website ist jederzeit möglich.
Mit iKISS bereit für das Onlinezugangsgesetz
Bereits seit dem Jahr 2020 sind in unserem Content-Management-System alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um das Onlinezugangsgesetz als Kommune technisch umzusetzen. Die Basis hierfür bildet unser Dienstleistungsmodul, das Kategorisierungen von Verwaltungsleistungen erlaubt, zum Beispiel nach Lebenslagen oder Themenfeldern, Ansprechpersonen und Ämter integriert sowie eine Dokumentfunktion mitbringt.
Weitere Kernbestandteile der OZG-Umsetzung mit iKISS sind zertifizierte bidirektionale Schnittstellen zu den Zuständigkeitsfindern der Bundesländer – wenn technisch verfügbar –, eine Registrierungskomponente für die Authentifizierung von Nutzerinnen und Nutzern sowie weitere OZG-Basiskomponenten wie der Postkorb und die Bezahlverfahren der Bundesländer. Darüber hinaus bietet iKISS für HTML-Formulare eine Funktion zur Vorbefüllung von iKISS-eigenen Anträgen, einen Formulareditor mit Exportfunktion für einfache Antragsformulare sowie Schnittstellen für Formularserver und zu den Bezahlverfahren pmPayment und ePayBL. Mit dem CMS iKISS sind Sie also in jedem Fall gut gerüstet für das Onlinezugangsgesetz.
Wie können wir helfen?
- Sie sind bereits iKISS-Kundin oder -Kunde und haben weitere Fragen zum Onlinezugangsgesetz oder möchten ein Angebot anfordern? Sprechen Sie einfach unsere Kundenbetreuung oder Projektleitung an.
- Sie nutzen noch kein iKISS, haben aber Interesse an einer Lösung für ein Serviceportal nach dem Onlinezugangsgesetz? Kontaktieren Sie uns gern:
Autor/in: Claas Gieselmann